ÖKONOMIE UND WIRTSCHAFTLICHKEIT
Kommunale Aufgabe Straßenbeleuchtung
Kommunen als Eigentümer der öffentlichen Beleuchtung stehen vor großen Herausforderungen. Oft sind die Anlagen veraltet, alte Technologien nicht mehr verfügbar oder verboten, hoher Wartungs- und Instandhaltungsaufwand und Stromverbrauch treiben die Kosten. Dem daraus resultierenden Erneuerungsbedarf muss mit nur begrenzt verfügbaren Haushaltsmitteln begegnet werden. Gleichzeitig schreitet die technische Entwicklung weiter voran, sodass unterschiedliche Technologien in der Anlage diese eher komplexer und kostenintensiver werden lassen. Somit ist eine Gesamtsanierung über eine Ausschreibung mit einem langfristigen Beleuchtungsvertrag sinnvoller als einzelne Reparaturen oder Erneuerungen bei Ausfall oder Störung vorzunehmen. Immer effizientere LED‐Leuchten ermöglichen eine immer weitere signifikante Reduzierung des Energie- und Wartungsbedarfs und reduzieren hierdurch langfristig die Beleuchtungskosten der Kommune als Ganzes. Das funktioniert aber nur, wenn die Erneuerung im System durchgeführt wird.
Dabei muss die Kostenstruktur der einzelnen Städte und Gemeinden genau betrachtet werden. Bei einer durchschnittlichen Stadt oder Gemeinde mit rund 70-80% Altbestand und jährlicher Teilerneuerung teilen sich die Gesamtkosten je zu einem Drittel auf.
1. Betrieb der Anlage bestehend aus:
2. Energiekosten bestehend aus:
3. Erneuerungskosten bestehend aus:
Die durchschnittlichen Kosten liegen nach unseren Erfahrungen sowie den Auskünften div. Städte und Gemeinden im Schnitt bei 35-40 € zzgl. MwSt. pro Lichtpunkt für den Betrieb, rund 40€ zzgl. MWST pro Lichtpunkt für die jährlichen Energiekosten (durchschnittlicher Anschlusswert pro Lichtpunkt liegt bei 80 Watt) und den entsprechenden Erneuerungsmaßnahmen, die je nach Kommune stark voneinander abweichen. Die durchschnittlichen Gesamtkosten liegen nach unserer Recherche bei jährlichen 125 € zzgl. MwSt.
Das System des langfristigen Beleuchtungsvertrags durch eine vollumfängliche Ausschreibung senkt diese Kosten auf 75 € bis 100 zzgl. MwSt. € pro Jahr. Darin sind alle Leistungen aus Pkt.1-3 enthalten sowie eine komplette Erneuerung der oberirdischen Anlage bestehend aus Leuchte, Tragsystem (Mast, Ausleger etc.), Verteilung und Steuerung größtenteils innerhalb des ersten Vertragsjahres. Siehe hierzu auch eine repräsentative Beispielkommune unter der Rubrik Aktuelles.
Die Einsparung basiert auf der Grundlage, dass, abhängig von der Laufdauer eines Vertrags (wirtschaftlich optimal 20 Jahre), die Bewirtschaftung einer alten Anlage deutlich teurer ist als die Bewirtschaftung einer neuen Anlage. Bei einer neuen Anlage entfallen Großteile der jährlichen Wartungs- und Entstörungskosten. DGUV-Prüfungen sind z.B. für neue Maste während der Laufzeit von 20 Jahren unnötig. Der Energieverbrauch reduziert sich um 70-80% bei gleichzeitig besserer Ausleuchtung der Straßen, Plätze und Wege. Die Wechselintervalle für Lampen entfallen gänzlich.
Daher bietet die Prüfung und bzw. der Neuabschluss von Straßenbeleuchtungsverträgen für die Städte und Gemeinden die Option, im Wettbewerb deutlich günstigere Unterhaltungskosten inkl. der bisherigen Erneuerungen zu realisieren. Diese liegen meistens deutlich unterhalb der aktuellen Kosten, obwohl oder gerade weil der neue Betreiber eines Beleuchtungsvertrags bereits am Anfang des Vertragsverhältnisses die komplette oberirdische Anlage erneuern muss. Die Erneuerungskosten werden durch die Lichtpunktpauschale über die Laufzeit beglichen. Somit entsteht eine tatsächliche Win-Win- Situation, bei der auch der neue Betreiber eine langfristige hohe Rentabilität des Vertrags erzielen kann.
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