Passgenaue Ausschreibung
Der Spezialist für Passgenaue Ausschreibungen

SICHERHEIT UND VERKEHR

Die öffentliche Beleuchtung soll in unseren Städten und Gemeinden die Gewährleistung der Verkehrssicherheit für den Fahrzeug- und Personenverkehr in den Dunkelstunden und die Unterstützung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gewährleisten. Insbesondere muss Fußgängern eine Gefahrenerkennung möglich sein, um ihnen ein Gefühl der Sicherheit zu geben. Für die Beleuchtung von Straßen, Plätzen und Wegen ist die zweckmäßige Auswahl der Leuchten unter der Einbeziehung der Reflexionseigenschaften des Fahrbahnbelags zu berücksichtigen. In Abhängigkeit von den Verkehrsbedingungen und möglichen Gefährdungsmomenten wird das Beleuchtungsniveau und damit der energetische und materielle Aufwand der Beleuchtung bestimmt. Durch unterschiedliche Verkehrsdichten im Laufe eines Tages können sich hierbei die Anforderungen entsprechend ändern. Eine Anpassung auf das nötige Beleuchtungsniveau ist mit moderner Steuerungstechnik in Verbindung mit LED-Leuchten ohne Weiteres möglich. 

Die Aufgabenstellung für die Beleuchtung aller dauerhaft befahrenen Straßen, auf denen der Autofahrer auf möglichst großer Entfernung Hindernisse und Verkehrssituationen aufgrund der wahrgenommenen Kontrastverhältnisse rechtzeitig erkennen soll, um angemessen reagieren zu können, hat bis heute nichts an Bedeutung verloren. Auf den Straßen mit geringerer Verkehrsbelastung und vorherrschendem Fußgängerverkehr kommt es vor allem auf das Erkennen von Personen, Gegenständen oder Tieren an. Die hier geltenden Regeln für Straßen, Wege und Plätze werden in den einschlägigen Normen und Vorschriften behandelt und sind Grundsätze jeder technischen Ausschreibung in der öffentlichen Straßenbeleuchtung.

Demgegenüber steht die Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit, die sich vor allem in der Minimierung der kriminellen Delikte und der Reduktion der Angst vor körperlichen Angriffen manifestiert. Diese ist wieder verstärkt in den Blickpunkt gerückt und nicht zuletzt auf die angestiegene Straßenkriminalität zurückzuführen. Um eine Reduzierung der Kriminalität in den Dunkelstunden zu gewährleisten, haben hierbei die für die Beleuchtung Verantwortlichen einen wichtigen Beitrag zu leisten. 


Gelungene Wege aus den Angsträumen

Angsträume Bahnhof, Bahnhofsquartier und Tunnel

Eine dunkle Unterführung, ein verwinkeltes Gebäude oder ein Bahnhof – es sind öffentliche Orte und doch fühlen sich Menschen hier oft unwohl. Jeder kennt Angsträume in seiner näheren Umgebung, und doch hat unsere Angst „etwas Irrationales“, so Wissenschaftler. Sie ist viel größer, als eigentlich nötig.  

Bahnhöfe voller Menschen ohne Reiseabsichten?! Tatsächlich gehören Bahnhöfe und das Bahnhofsumfeld zu den meist genannten Orten, wenn es um Angsträume geht.  

Der öffentliche Raum an sich kann Merkmale (Dunkelheit, Unübersichtlichkeit, gute Fluchtmöglichkeiten, etc.) aufweisen, welche die Kriminalität begünstigen. Insbesondere Bereiche, welche zunächst durch störende Verhaltensweisen (Belästigungen, offene Trinkerszene, Drogen, Müll, etc.) auffallen, weisen regelmäßig wiederkehrende Merkmale in ihrer jeweiligen Lage als auch Gestaltung in einem Quartier auf. Bedeutsam hierbei ist aber auch, dass Menschen bestimmte Orte für deviantes / kriminelles Verhalten bevorzugen und diesen öffentlichen Räumen dann auch „treu“ sind.  

Angsträume in unseren Städten und Gemeinden beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Menschen besonders stark und die Wahrnehmung der Menschen vor Ort. Eine No-Go-Area ist ein Ort, an dem Menschen entweder erhebliche Angst und Unsicherheit empfinden oder der aus Angst gar nicht mehr betreten wird. Dementsprechend ist jede No-Go-Area auch ein Angstraum.  

Die Definition von Angstraum beruht häufig nicht auf Basis der Kriminalstatistik, sondern auf subjektiven Gefühlen. Es ist ein komplexes Thema, das subjektiv immer unterschiedlich wahrgenommen wird, von Männern anders als von Frauen, von jungen Menschen anders als von älteren.  

Diese Erkenntnisse zeigen den deutlichen Bedarf an überschneidenden, interdisziplinären Maßnahmen, an denen die Beleuchtung einen wesentlichen Anteil hat.  


Mehr Licht kann helfen, subjektiven Angsträumen etwas von ihrer Bedrohlichkeit zu nehmen. 





Ein Tunnel kann zum Beispiel mit Licht, Kunst und baulichen Veränderungen einen Angstraum entschärfen. Durch durchgehende Beleuchtung, die Schließung von Seitenbereichen und künstlerische Gestaltung zum Beispiel nach einem Wettbewerb, kann der Bereich sogar aufgewertet werden. Auch die Enge, die fehlende Sicht und die Dunkelheit, die jeder zweite Autofahrer bei einer Tunnelfahrt verspürt, kann durch zusätzliches Weißen der Wände behoben werden. Vorteil: Später lassen sich die Wände dann auch einfacher reinigen.



 



Baulich gestalterische Bedingungen sind in ihrer Wirkung immer kontextbezogen und müssen auch so analysiert werden. Der „Höhepunkt“ der Negativwirkung muss erfasst werden, da dieser die Parameter für jegliche baulichen und gestalterischen Maßnahmen setzt. Eine Übertragbarkeit ist nur in den allgemeinen Grundsätzen denkbar, die konkreten Maßnahmen wie die Wahl der Beleuchtung, der Lichtfarbe und die Auslegung nach technischen, dekorativen oder dynamischen Aspekten. Diese muss sich immer am tatsächlichen Ort orientieren. Werden Angsträume konkret benannt, findet sich dort immer ein Bündel von angsterzeugenden Parametern, welche wie ein Sicherheitsseismograf für den öffentlichen Raum zu werten sind.

Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass es nicht „den“ Angstraum gibt. Räume können aber sehr wohl temporär (u.a. zeitlich, nutzungsabhängig) zu einem Angstraum werden. Durch gezielte Beleuchtung können Angsträume und No-Go-Areas eliminiert und die Sicherheit der Bürger gewährleistet werden.